Benjamin Kastner

Benjamin Kastner

Vorsitzender

Geschäftsführer der SPD-Regionalgeschäftsstelle Koblenz

  • Mitglied im Verbandsgemeinderat Pellenz (seit 2012)
  • Mitglied im Ortsgemeinderat Kruft (2009 – 2018, 2019-)
  • Vorsitzender SPD Pellenz (seit 2016)
  • stell. Vorsitzender der AWO Kruft/Kretz
  • Geschäftsführer der SPD Mayen-Koblenz (seit 2016-2018)
  • Vorsitzender Jusos Andernach (2006 – 2009)
Andreas Lung

Andreas Lung

stellv. Vorsitzender

Key-Account- Manager

  • stellv. Vorsitzender SPD Kruft (seit 2008)
  • Kassierer SPD-Fraktion (seit 2009)
  • Mitglied im Ortsgemeinderat Kruft (seit 2009)
  • Mitglied im Verbandsgemeinderat Pellenz (seit 2023)

 

Guido Batta

Guido Batta

Kassierer

Verfahrensmechaniker

  • Mitglied im Ortsgemeinderat (2019 – 2022)
Karl Bücher

Karl Bücher

Beisitzer

Rentner

  • Fraktionsvorsitzender im Ortsgemeinderat
Thimmy Pohling

Thimmy Pohling

Beisitzer

Student

Bernd Könemund

Bernd Könemund

Beisitzer

Bezirksleiter Industrie

  • 2018 – 2019 Mitglied im Ortsgemeinderat Kruft, seit 2022
Martina Wolff

Martina Wolff

Beisitzerin

Angestellte

  • seit 2014 Mitglied im Ortsgemeinderat
Harald Kohns

Harald Kohns

Beisitzer

Rentner

  • Mitglied im Ortsgemeinderat
  • bis 2019 Mitglied im Verbandsgemeinderat Pellenz
Satzung

S a t z u n g

des SPD-Ortsvereins Kruft

§ 1
 Name, Tätigkeitsgebiet

Der Ortsverein umfasst den Bereich der Gemeinde Kruft.

Er führt den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Ortsverein Kruft. Sitz ist die Anschrift des/der jeweiligen Vorsitzenden.

§ 2 
Zweck

Zweck des Ortsvereins ist die Teilnahme an der politischen Willensbildung innerhalb der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sowie eine den Grundsätzen der SPD verpflichtete Mitwirkung und Gestaltung des Geschehen im politisch/öffentlichen Raum auf kommunaler Ebene.

§ 3
 Mitgliedschaft

Dem Verein gehören alle natürlichen Personen an, die entsprechend des Aufnahmeverfahrens in den Mitgliedslisten geführt und gemäß der Beitragsordnung veranlasst sind.

Die Mitgliedschaft ist für alle Bürgerinnen und Bürger offen, soweit nicht Ausschlussgründe auf Beschluss des Vorstandes und/oder der Mitgliederversammlung dem entgegenstehen.

Der Vorstand muss über Aufnahmeanträge innerhalb von zwei Monaten entscheiden. Bei Ablehnung ist diese schriftlich gegenüber dem/der Antragsteller/in zu begründen.

Gegen die Ablehnung kann der Bewerber/die Bewerberin Einspruch erheben. Die abschließende Entscheidung obliegt der Mitgliederversammlung in ihrer nächsten Sitzung.

Wird gegen die Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres kein Einspruch seitens eines anderen Mitgliedes erhoben, ist die Mitgliedschaft endgültig. Bei Einspruch entscheiden analog der Absätze 3 und 4 der Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung endgültig.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Wegzug oder Ausschluss. Austritt, Wegzug und Ausschluss sind schriftlich zu erklären.

Gründe für einen Ausschluss ergeben sich aus Verhaltensweisen, die dem Ansehen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands oder dem des Ortsvereins schaden. Über einen Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung.

§ 4
 Organe des Ortsvereins

Organe des Vereins sind:

die Mitgliederversammlung und 
der Vorstand


§ 5 
Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan des
 Ortsvereins. Sie entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten. Zu ihren besonderen Aufgaben gehören: 
a) Wahlen
- die Wahl des Vorstandes
- die der Revisoren/innen
- die Wahl der Delegierten zu Partei- und/oder Delegiertentagungen 
b) der Erlass von Satzungen und Ordnungen
 c) Beschlussfassungen über Anträge und Entschließungen

2. Die Mitgliederversammlung soll mindestens einmal jährlich stattfinden. Der Vorstand lädt hierzu schriftlich, unter Vorlage einer Tagesordnung, spätestens zwei Wochen vor der Versammlung ein.

Eine Mitgliederversammlung ist zwingend einzuberufen, wenn dies von 20% der Mitglieder des Ortsvereins gefordert wird.

Anträge von Mitgliedern können nach erfolgter Einladung, spätestens jedoch beim TOP „Genehmigung der Tagesordnung“ bei der Mitgliederversammlung gestellt werden. Die endgültige Tagesordnung wird von der Mitgliederversammlung festgestellt.

Unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder ist die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit, solche zu Satzungsänderungen mit einer 2/3 Drittel-Mehrheit getroffen.

Wahlen zum Vorstand erfolgen in geheimer Wahl, übrige Personenwahlen in offener Abstimmung, soweit nicht die Mehrheit der Versammlung anders entscheidet.

§ 6 
Vorstand

Der Vereinsvorstand leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die Umsetzung der politischen, strategischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben und Ziele des Vereins.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Er bleibt darüber hinaus bis zur Neuwahl im Amt.

Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstandes ist eine kommissarische Berufung eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin durch den Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung möglich.

Der Vorstand besteht aus:

der/dem Vorsitzenden
der/dem beiden stellvertretenden Vorsitzenden
dem/der Geschäftsführer/Geschäftsführerin
dem/der Kassierer/Kassiererin
etc. weiteren /Beisitzern

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung geben.

§ 7
 Wirtschaftsführung

Die Finanzordnung der Partei, sowie die Entscheidungen von Mitgliederversammlung und Vorstand sind verbindliche Grundlage für wirtschaftliches Handeln. Einnahmen und Ausgaben obliegen dem Schatzmeister, dem Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden. Bis zu 50,- € ist jeder für sich allein zeichnungsberechtigt. Ausgaben über diesen Betrag hinaus erfordern eine weitere Unterschrift eines zweiten Zeichnungsberechtigten.

Zur Prüfung der Kassenführung werden für die Dauer der Amtszeit des Vorstandes zwei Revisoren/Revisorinnen durch die Mitgliederversammlung gewählt. Sie dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein.

Die Finanzvorgänge werden einmal jährlich auf ihre sachliche wie förmliche Richtigkeit durch die Revisoren/-innen überprüft.

Die Genehmigung der Prüfungsberichte durch die Mitgliederversammlung ist jeweils Grundlage für die Entlastung des Vorstandes am Ende der Amtszeit.

§ 8
 Schlussbestimmung

Die Satzung des Ortsvereins SPD Kruft findet ihre Anwendung und Geltung im Rahmen des Organisationsstatus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Hierzu zählen auch die Satzungen der Bezirke und Unterbezirke. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Grundsätze der Tätigkeit von Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD sowie auf sonstige Organisationsstatute und hierzu ergangene Verfahrensvorschriften. Die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien werden beachtet.

 

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

des Vorstandes

des SPD-Ortsverein Kruft

Stimmberechtigte Mitglieder des Vorstandes sind der/die Vorsitzende/r, die stellvertretenden Vorsitzenden, der/die Kassiere/in, der/die Geschäftsführer/in, die Beisitzer.

Einladung des Vorstandes

Der/Die Vorsitzende lädt den Vorstand mit einer Woche  Frist unter Angabe einer Tagesordnung ein. Im Verhinderungsfall lädt der/die stellvertretende Vorsitzende ein. Falls die Hälfte der stimmberechtigten Vorstandmitglieder es  wünscht, muss der/die Vorsitzende den Vorstand innerhalb 2 Wochen einladen.

Beschlussfähigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist, sofern ordnungsgemäß einberufen, beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Vorstandes anwesend sind.

Der/Die Vorsitzende leitet die Vorstandssitzung. Im Verhinderungsfall leitet der/die stellvertretende Vorsitzende die Sitzung.

Öffentlichkeit von Mitgliederversammlungen

Die Vorstandssitzungen sind parteiöffentlich. Rederecht haben nur die Vorstandsmitglieder. Den weiteren anwesenden Mitgliedern ist am Ende der Sitzung die Möglichkeit zu geben, Fragen stellen zu können. Im Bedarfsfall kann der Vorstand Redebeiträge von Nichtvorstandsmitglieder zulassen.

Beschlüsse der Vorstandssitzung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

Wortentzug

Der Versammlungsleiter hat nicht zur Sache gehörende Ausführungen zurückzuweisen. Fügt sich ein Redner den Anordnungen des Versammlungsleiters nach zweimaligen Hinweis auf die Geschäftsordnung nicht, so kann ihm das Wort entzogen werden.

Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt werden. Die Antragsteller erhalten außer der Reihe das Wort.

Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt, wenn je ein Redner für und ggf. gegen den Antrag gesprochen haben. Das gilt auch für Anträge auf Schluss der Aussprache.

Berechtigt zum Einbringen eines Antrages auf Schluss der Aussprache sind nur Mitglieder der Versammlung, die sich an der Aussprache nicht beteiligt haben.

Persönliche Bemerkungen und Richtigstellungen kommen nach Schluss der Aussprache, aber vor der Abstimmung, zur Erledigung.

Persönliche Streitigkeiten unter Mitgliedern dürfen in Versammlungen und Sitzungen nicht erörtert werden

Abweichungen von der Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn niemand der Anwesenden Widerspruch erhebt.

Diese Geschäftsordnung tritt am 10.04.2013 in Kraft.

 

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