die SPD- Fraktion im Ortsgemeinderat Kruft beantragt hiermit den nachfolgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu nehmen:

Rechts-vor-Links-Regelung in Kruft

Begründung:

Die SPD-Fraktion hatte bereits in der Ortsgemeinderatssitzung vom 21.09.2019 einen entsprechenden Antrag eingereicht, der seinerseits mehrheitlich abgelehnt wurde.

Zwischenzeitlich hat sich das Meinungsbild geändert und nach den erneuten Ausführungen in den vergangenen Ortsgemeinderatssitzungen zum Thema „Tempo-30“ seitens der Ordnungsbehörde bleibt zur Reduzierung der Geschwindigkeit nur noch die Möglichkeit die Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“ einzuführen. Diese Regelung soll in der Straße „Alte Chaussee“ im Bereich Kreisel – Waldstraße umgesetzt werden. Straßenkreuzungen und Einmündungen, die durch die Vorfahrtregel „rechts vor links“ geregelt sind, sollen mit entsprechenden Haltelinien markiert werden.

Zudem soll explizit geprüft werden, ob ein geschwindigkeitsreduzierter Bereich an den Bushaltestellen für einen kurzen Streckenabschnitt aufgrund einer qualifizierten Gefahrenlage im unmittelbaren Bereich besonders sensibler Einrichtungen ermöglicht werden kann (§ 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO. 

Des Weiteren bitten wir zu prüfen, ob am Bereich Bahnübergang/CageSoccer das Anbringen von Bodenmarkierungen ,,Kinder VZ 136” zulässig ist. Auch an dieser Stelle sollte eine Geschwindigkeitsreduktion geprüft werden.

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