Antrag der CDU-Bürgerblock-Fraktion und der SPD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,
lieber Walter,
beide Fraktionen im Ortsgemeinderat Kruft beantragen hiermit den nachfolgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu nehmen:
l(i)ebenswertes Kruft durch angemessene Geschwindigkeit
Begründung:
Die CDU-Bürgerblock-Fraktion und die SPD-Fraktion beantragen eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf allen innerörtlichen Straßen innerhalb der Ortsgemeinde. Dazu soll die Ortsgemeinde gebeten werden den entsprechend positiv beschiedenen heutigen Antrag an die Verbandsgemeindeverwaltung und sodann an die Kreisverwaltung weiterzuleiten. Einzuholende Stellungnahmen der zu beteiligten Behörden sollen den Fraktionen anschließend zur Verfügung gestellt werden.
Bereits im Dezember 2016 ist zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Bereich bestimmter sozialer Einrichtungen eine Änderung der StVO in Kraft getreten. Mit
den StVO-Änderungen wurden Regelungen im Gesetz verankert, die es nunmehr ermöglichen, streckenbezogen Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen vor
allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern anordnen zu können. Herzstück der neuen
Regelung ist die Absenkung der bislang im geltenden Recht verankerten hohen Hürde
für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen
Hauptverkehrsstraßen vor den genannten verkehrssicherheitssensiblen Bereichen. So
war bislang insbesondere der Nachweis eines Unfallschwerpunktes zu führen.
Dies betrifft vor allen den gesamten Bereich der Straße „Alte Chaussee“ und die „Große Gasse“. Hier ist ein besonderes Augenmerk drauf zu legen da hier zum einen die Grundschule, als auch der Kindergarten angesiedelt sind. Vor allem im Bereich der Straße „Alte Chaussee“ soll mit der Rechts-vor-Links-Regelung eine zusätzliche Verlangsamung des Verkehrs ermöglicht werden. Zusätzlich zu erwähnen ist, dass sich die Anwohner:innen der Großen Gasse, der Burgasse und der Ochtendunger Straße zwischenzeitlich zu einer Anliegerinitiative zusammengefunden haben und das Vorhaben eines innerörtliches Tempolimits ebenfalls unterstützen.
Tempo 30 führt nachweislich zu einem gleichmäßigeren Fahrverlauf, welcher als Schlüssel für weniger Lärm, eine bessere Luft und eine bedeutsame Reduzierung der Unfallgefahr nach sich zieht. Ebenso ist eine Herabstufung auf Tempo 30 besonders für die Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Rad oder mobilitätseingeschränkt sind, eine deutliche Wertschätzung im Straßenverkehr. So ist es zum Beispiel im Bereich der Straße „Große Gasse“ technisch nicht möglich einen zusätzlichen Schutzstreifen zur Sicherheit der Radfahrer:innen anzuordnen.